Bei allen angebotenen Tätigkeiten handelt es sich um Beratungsdienstleitungen in freier Mitarbeit nach Dienstvertragsrecht.
Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit der Tätigkeit wird jedoch Rücksicht genommen.
Der Auftragnehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder zur Arbeitszeit gebunden. Projektbezogene Zeitvorgaben sowie fachliche Vorgaben, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind, werden jedoch berücksichtigt.
Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, Aufträge des Auftragsgebers ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
Gegenüber den Angestellten des Auftragsgebers hat der Auftragnehmer keine Weisungsbefugnis.
Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt der Auftraggeber nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen Informationen, Hilfsmittel und Unterlagen zur Verfügung, insbesondere einen ergonomischen Arbeitsplatz, Telekommunikation, notendige Zugangsberechtigungen sowie einen Parkplatz.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.
Die vereinbarten Tagessätze werden auf Basis von 8h/d abgerechnet. Der Auftragnehmer erstellt jeweils bis zum Zehnten des Folgemonats eine Abrechnung in Form einer Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto. An Wochenenden oder gesetzlichen Feiertage erbrachte Leistungen werden mit einem Aufschlag von 100% abgerechnet. Reisezeiten werden zu 50% abgerechnet; zu 100%, wenn sie vom Auftraggeber veranlasst wurden.
Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung
Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Es werden i.d.R. flexible Tarife gewählt, evtl. Storno- oder Umbuchungskosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aufgrund nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Die Abtretung von Ansprüchen ist nicht gestattet.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf solche Fälle beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise gerechnet werden konnte. Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Stillstandkosten.
Davon unberührt bleibt die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Die persönliche Haftung von Mitarbeitern des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
Ist es dem Auftragnehmer unmöglich , eine vereinbarte Leistung zu erbringen (z.B. aufgrund von kurzfristiger Krankheit), so werden beide Seiten von der Verpflichtung zur Leistung frei, ein Schadensersatzanspruch besteht nicht. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet. Nicht erstattungsfähige Reisekosten bzw. Mehrkosten für Umbuchungen werden in Rechnung gestellt, wenn die Buchung von nicht erstattungsfähigen / nicht umbuchbaren Tarifen vom Auftraggeber.
Der Auftragnehmer darf auch für andere Auftraggeber tätig sein. Will der Auftragnehmer allerdings für einen unmittelbaren Wettbewerber des Auftraggebers tätig werden, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über ihm im Laufe seiner Tätigkeit für das Unternehmen bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Unterlagen, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner freien Mitarbeit erhalten hat, werden von ihm sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufbewahrt. Nach Beendigung der freien Mitarbeit werden die Unterlagen an den Auftraggeber zurückzugeben oder vernichtet.
Die Auftragsbearbeitung erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung notwendigen Daten.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
© Dipl.-Inform. Klaus Rheinwald, PMP • Jürgensallee 126 • D-22605 Hamburg • klaus@rheinwald.info • DE218598041 • Datenschutz
